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6. Praktische Prüfung In der praktischen Prüfung soll die Lehrfähigkeit im Fechten nachgewiesen werden. 6.1 Fachprüfungen erfolgen in den folgenden Fächern: 6.1.1 Methodik und Didaktik des Florettunterrichts 6.1.2 Methodik und Didaktik des Degenunterrichts 6.1.3 Methodik und Didaktik des Säbelunterrichts 6.1.4 Schlägerfechten 6.1.5 Szenisches Fechten 6.1.6 Kampfleitung 6.2 Die Praktische Prüfung findet jeweils am Ende der letzten Ausbildungseinheit des jeweiligen Faches statt. 6.3 Die Endnote für die Fächer unter 6.1.1 - 6.1.5 errechnet sich zu gleichen Teilen aus folgenden Teilnoten (9.): 6.3.1 Methodik und Didaktik 6.3.2 Technik 6.4 Im Fach Kampfleitung (6.1.6) wird die praktische Umsetzung der Regelkenntnis geprüft. Die Kampfleitung in den drei Sportwaffen soll mindestens den Anforderungen einer F-Lizenz des DFB entsprechen.
7. Schriftliche Prüfung 7.1 In der schriftlichen Prüfung soll die oder der zu Prüfende nachweisen, dass sie oder er den Stoff der theoretischen Fächer beherrscht (Sportmedizin, Sportpsychologie, Sportpädagogik, Trainingslehre, Regelkunde). 7.2 Die schriftliche Prüfung findet jeweils am Ende der letzten Ausbildungseinheit des jeweiligen Faches statt. 7.3 Die Prüfungsfragen werden vom jeweiligen Fachdozenten erstellt und vom Vorsitzenden der Prüfungskommission genehmigt. 7.4 Während der Prüfung dürfen nur zugelassene Hilfsmittel verwendet werden. Bei Betrugsversuch gilt die Prüfung als nicht bestanden.
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